Code of Conduct
Code of Conduct
Verhaltenskodex der Ernst Meister GmbH
1. Präambel
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich diesem Verhaltenscodex verpflichtet. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln der Ernst Meister GmbH bestimmen. Grundsatz der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das sich auf Integrität, Respekt und faires Verhalten gründet. Eine streng gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unternehmensinteressen. Dieser Verhaltenskodex wurde von der Geschäftsführung der Ernst Meister GmbH beschlossen. Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der Ernst Meister GmbH. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.
2. Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland
Die Ernst Meister GmbH handelt ökonomisch, sozial und umweltbewusst. In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen beachtet sie die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland. Integrität und Aufrichtigkeit sind Grundwerte des Unternehmens und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Die Ernst Meister GmbH verurteilt Diskriminierungen oder Belästigungen gleich welcher Art.
3. Interessenkonflikte / Korruptionsverbot
Ernst Meister GmbH erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert. Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Ernst Meister GmbH in Konflikt geraten. So darf kein Mitarbeiter Vorteile annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen könnten. Mitarbeiter dürfen sich aufgrund ihrer Position in der Firma keinen Zugang zu vertraulichen Informationen oder andere Vorteile verschaffen. Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Ernst Meister GmbH soweit wie möglich zu fördern.
4. Sichere Arbeitsbedingungen, Gesundheit – und Umweltschutz
Sämtliche Mitarbeiter der Ernst Meister GmbH haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten. Arbeitsplätze, Werkzeuge und Betriebsmittel entsprechen den geltenden Standards und werden regelmäßig überprüft. Des Weiteren ist eine Gefährdung für der Umwelt zu vermeiden, Einwirkungen auf die Umwelt gering zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen.
5. Kinderarbeit
Die Ernst Meister GmbH lehnt Kinderarbeit ab, auch bei ihren Geschäftspartnern. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung bei der Ernst Meister GmbH nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Regelung wird beachtet.
6. Umgang mit Vermögenswerten
Alle Mitarbeiter der Ernst Meister GmbH sind für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Eigentum der Ernst Meister GmbH gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten unverzüglich über davon abweichende Situationen zu informieren.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der Ernst Meister GmbH ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.
Die Geschäftsleitung Plettenberg, 01.02.2020