Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Deutschland eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Die Maßnahme soll Autofahrer und Unternehmen angesichts der hohen Kraftstoffpreise entlasten. Sie läuft nach der aktuellen Regelung bis zum 31. Dezember 2026.
Die Energiesteuer wurde um 14,04 Cent je Liter reduziert. Unter Berücksichtigung der darauf entfallenden Mehrwertsteuer ergibt sich eine rechnerische Entlastung von rund 16,7 Cent brutto pro Liter Benzin oder Diesel.
Wie stark sich der Tankrabatt auf eine einzelne Tankfüllung auswirkt, hängt von der getankten Menge ab. Bei vollständiger Weitergabe der Steuerentlastung ergeben sich rechnerisch folgende Ersparnisse:
- 40 Liter: rund 6,68 Euro
- 50 Liter: rund 8,35 Euro
- 60 Liter: rund 10,02 Euro
Diese Werte sind Rechenbeispiele. Der tatsächlich sichtbare Preisunterschied an der Zapfsäule kann davon abweichen, weil sich neben der Steuer auch andere Bestandteile des Kraftstoffpreises verändern.
Warum fallen die Preise nicht überall um genau 16,7 Cent?
Die Energiesteuer ist nur ein Bestandteil des Kraftstoffpreises. Die Höhe der Preise an den Tankstellen wird außerdem durch die internationalen Beschaffungspreise für Benzin und Diesel, Transport- und Logistikkosten sowie den Wettbewerb am jeweiligen Standort beeinflusst.
Von besonderer Bedeutung sind die Preise für fertige Kraftstoffe an den internationalen Produktmärkten. Diese entwickeln sich nicht immer parallel zum Rohölpreis. Veränderungen bei den verfügbaren Raffineriekapazitäten sowie bei Angebot und Nachfrage können deshalb dazu führen, dass Benzin und Diesel teurer oder günstiger werden, obwohl sich der Rohölpreis kaum verändert.
Steigen die Beschaffungskosten gleichzeitig mit der Einführung des Tankrabatts, kann ein Teil der steuerlichen Entlastung im angezeigten Endpreis überlagert werden. Sinken die Beschaffungskosten, kann der Preis an der Tankstelle dagegen stärker zurückgehen als der reine Steuerbetrag.
Wann greift die Steuersenkung?
Die Energiesteuer fällt nicht erst beim Verkauf an der Zapfsäule an. Sie wird bereits erhoben, wenn Kraftstoff ein Tanklager oder eine Raffinerie verlässt. Der niedrigere Steuersatz gilt daher grundsätzlich für Benzin und Diesel, die seit dem 1. Oktober 2026 aus den entsprechenden Lagern oder Raffinerien in den Verkehr gebracht werden.
In den Lagertanks einzelner Stationen können sich zunächst noch Kraftstoffmengen befinden, die vor dem Stichtag zum höheren Steuersatz geliefert wurden. Trotzdem gingen die Preise an vielen Tankstellen bereits in der ersten Nacht deutlich zurück. Erste Auswertungen zeigten am Morgen des 1. Oktober Preisrückgänge von etwa 14 bis 15 Cent gegenüber dem Vortag.
Preisvergleich bleibt sinnvoll
Auch während des Tankrabatts lohnt es sich, die Kraftstoffpreise in der Umgebung zu vergleichen. Je nach Standort, Tageszeit, Wettbewerbssituation und aktueller Beschaffungslage kann es weiterhin deutliche Unterschiede geben.