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Heizungsgesetz 2026: Was Verbraucher jetzt wissen müssen (25.02.2026)

Grafik BiogasDie Bundesregierung hat sich auf weitreichende Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt, die insbesondere für Heizöl- und Gasheizungen relevant sind. Die Reform ist Teil eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, das noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.

Das bisherige GEG, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist und eine verpflichtende 65-Prozent-Regel vorsah – also dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen-, soll durch eine deutlich flexiblere, technologieoffene Regelung ersetzt werden.

Was soll sich ändern?

  • Wegfall der 65-Prozent-Regel: Die Vorgabe, dass jede neue Heizung einen hohen Anteil erneuerbarer Energien haben muss, entfällt. Stattdessen können Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden.
  • Neue „Bio-Quote“: Ab 2029 ist geplant, dass Heizsysteme einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe – etwa Biomethan oder andere grüne Gase – nutzen müssen. Dieser Anteil soll zunächst bei etwa 10 % liegen und in weiteren Schritten bis 2040 erhöht werden.
  • Förderung bleibt bestehen: Staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Heizungssysteme wie Wärmepumpen sollen bis mindestens 2029 weiter angeboten werden.
  • Kommunale Wärmeplanung: Im Reformvorhaben 2026 wird die kommunale Wärmeplanung nicht grundsätzlich gestrichen, aber ihre Rolle als verbindliche Voraussetzung für bestimmte GEG-Vorgaben deutlich abgeschwächt und kleinere Kommunen werden teilweise von der Pflicht ausgenommen.

Was bedeutet das für Gas- und Heizölkunden?

Für Kunden mit Öl- oder Gasheizung bedeutet die Reform vor allem:

  • Sie können weiterhin Heizöl- oder Gasheizungen in bestehenden und neuen Gebäuden nutzen, ohne durch eine feste Mindestquote zu neuen Technologien gezwungen zu werden.
  • Kunden sollten aber beachten, dass künftig grünere Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Gase an Bedeutung gewinnen – diese könnten langfristig die Anforderungen an konventionelle Heizsysteme beeinflussen.
  • Staatliche Fördermittel für klimafreundliche Technik (z. B. Wärmepumpen) bleiben verfügbar und können auch für Hybridlösungen interessant sein.

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