Ernst Meister GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1 Geltungsbereich

Vertragsabschlüsse und deren Abwicklung mit unseren Kunden (im Folgenden: „Kunden“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB"). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 Vertragsschluss

2.1 In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

2.3 Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir den Auftrag bestätigen (Versandbestätigung) oder wenn das bestellte Produkt an den Kunden versendet wird.

2.4 Unsere Angebote sind, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.

3 Preise

3.1 In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. 

3.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB hat er im Falle des Widerrufs seiner auf Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in der Widerrufserklärung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

3.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten bereits bestätigte Preise jeweils für 30 Tage, soweit schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Bulkprodukten gilt grundsätzlich der genannte Tagespreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

3.4 Preisänderungen bleiben bei jeder Bestellung mit einem Unternehmer und jeder Preisvereinbarung mit einem Unternehmer ausdrücklich vorbehalten, wenn aufgrund von Kostenänderungen, die nicht unserem Einfluss unterliegen (insbesondere Änderungen der für die Mineralölwirtschaft geltenden fiskalischen Kosten, Änderungen der tarifgebundenen Frachten, Rohstoffpreise etc.), eine Kostensteigerung oder ein Kostenrückgang zu verzeichnen ist. Im Falle der Preiserhöhung werden wir den Kunden (Unternehmer) über die Kostensteigerungen in Höhe und Art informieren. Tritt dabei eine Kostensteigerung von mehr als 10 Prozent des vereinbarten Preises ein, steht dem Kunden ein Recht zur Vertragsauflösung (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.

4 Zahlung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der geschuldete Kaufpreis ohne Abzug sofort nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn dessen Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder dessen Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.  

4.4 Eingehende Teilzahlungen werden zunächst auf entstandene Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptschuld angerechnet. Stehen mehrere Forderungen offen, werden Teilzahlungen zunächst auf die ältere Hauptschuld angerechnet. 

5 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

5.1 Qualität und Menge der gelieferten Waren werden verbindlich nach unserer Wahl nach einer der handelsüblichen Methoden geprüft und festgestellt. Die Warenmenge wird von uns überprüft, festgestellt und der Preisberechnung zugrunde gelegt. Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen handelsüblicher Schwankungen der verkauften Warenmenge gelten als Vertragserfüllung.

5.2 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss.

5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände (z.B. alle Fälle höherer Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- oder Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, Betriebsstörungen unaufschiebbare Reparaturen im Herstellerbetrieb, mangelhafte Gewinnung oder verzögerte Zufuhr von Roh- und Hilfsstoffen etc.). Derartige Umstände berechtigen auch dann zu einer Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Händler, Hersteller oder Vorlieferanten eintreten. Im Falle höherer Gewalt und bei anderen unabwendbaren Ereignissen von nicht nur vorübergehender Dauer, die wir nicht zu vertreten haben, können wir die Lieferung für die Dauer der Einwirkungen einschränken oder einstellen. Dauert das Ereignis mehr als zwei (2) Monate an oder führt zu einer anhaltenden Unmöglichkeit der Leistungsausführung, können wir teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden teilen wir das Ereignis umgehend mit. In diesen Fällen sind wir berechtigt, verzögert unter einer angemessenen Anlaufzeit zu liefern. Nach Ablauf von vier (4) Wochen nach Eintritt des Ereignisses kann der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung abzulehnen. Nach erfolglosem Fristablauf kann der Kunde mittels einer schriftlichen Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall werden dem Kunden eventuelle erbrachte Vorleistungen unverzüglich zurückerstattet.

5.4 Der Kunde kann vier (4) Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Lassen wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

5.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern es dem Kunden zumutbar ist.

6 Prüf- und Rügepflicht des Unternehmers

6.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist die erhaltene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und auf Beschädigungen - im Falle eines Versendungskaufs im Beisein des Transportunternehmens - zu überprüfen. Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind uns innerhalb einer Frist von drei (3) Tagen, beginnend ab dem Tag der Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Reklamationen, die später als sechs (6) Tage nach Erhalt der Ware eingehen, können nicht mehr anerkannt werden. Bei äußerlich beschädigten Sendungen ist der Kunde verpflichtet, die Beschädigungen bei Erhalt oder Übergabe durch den Überbringer / Transportführer in dessen Unterlagen vermerken zu lassen. Speditionssendungen müssen im Beisein des Fahrers auf Beschädigungen geprüft werden. Die Ware ist aus der Verpackung zu entnehmen und auf Beschädigungen zu prüfen. Bei Beschädigungen der Ware ist die Annahme unbedingt zu verweigern. Eine spätere Schadensregulierung ist nicht möglich, wenn die Beschädigung der Ware/Verpackung nicht auf dem Speditionsschein vermerkt ist.

6.2 Vorausgesetzt wird ferner, dass die beanstandete Ware sich noch in der ursprünglichen Umschließung befindet und diese nicht inzwischen von der Bestimmungsstation weiter versendet wurde. Bei Beschaffenheitsrügen ist unverzüglich ein Muster von mindestens 1 kg an uns einzusenden. Die Restbestände sind im Originalzustand und im Originalgebinde sicherzustellen; dies gilt auch für sich u.U. schon im Gebrauch befindende Waren. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu gewähren, die Beanstandung an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Rücksendung der Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Bei berechtigter Mängelrüge erstatten wir die Kosten des preiswertesten Versandes.

6.3 Reklamationen wegen nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt des Lieferscheins schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, beginnt die Frist mit dem Erhalt der Rechnung zu laufen. Eine Verletzung dieser Pflicht verkürzt nicht die Gewährleistungsrechte des Kunden, führt jedoch gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen.

7 Haftung

7.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. 

7.2 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Die Regelung gemäß § 6 dieser AGB bei einem Kaufvertrag zwischen uns und einem Unternehmer bleibt unberührt.

7.3 Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.   

8 Umschließungen

8.1 Leihgebinde, die bis 90 Tage mietfrei beigestellt werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht anderweitig benutzt werden und sind unbeschädigt einschließlich Verschraubungen und Fasshähnen restentleert frachtfrei an unser Lager zurückzusenden. Wir behalten uns vor, nach Ablauf von 90 Tagen Pfandbeträge zu berechnen. Nicht fristgerecht zurückgegebene oder verloren gegangene Gebinde können unabhängig von einem Verschulden des Entleihers zum Wiederbeschaffungspreis berechnet werden.

8.2 Käufer-Gebinde (einschließlich Kesselanlagen) sind in einem reinen füllfertigen Zustand frei unserer Füllanlage anzuliefern. Bei Lieferung in Käuferumschließungen sind wir nicht verpflichtet die Umschließungen auf ihre Eignung oder Sauberkeit zu überprüfen. Die Verwendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Für Verunreinigungen der Ware infolge eingesandter unsauberer Verschließungen sind wir nicht verantwortlich.

8.3 Leihkesselwagen werden mietfrei für Hin- und Rückfahrt und maximal 48 Stunden zur Abfüllung bereitgestellt. Für längere Zeit wird Miete berechnet. Die Rücklauffracht für leere Kesselwagen geht zu Lasten des Kunden.

8.4 Bei Lieferung per Straßentankwagen hat der Käufer für sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet uns für alle sich aus einer verzögerten Entleerung des Tankwagens entstehenden Kosten und Schäden. Bei Ladungsrückständen von mehr als 10 Prozent der Liefermenge erfolgt Gutschrift zum Verkaufspreis. Sind derartige Rückstände auf vom Käufer zu vertretende Umstände zurückzuführen, so werden ihm die aufgewendeten Frachtkosten für An- und Rücktransport der Rückstände in Rechnung gestellt. Für alle Schäden an Leihumschließungen und Leihkesselwagen und für das Transportrisiko der Hin- und Rücksendung haftet der Käufer unabhängig von einem Verschulden.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt:

  1. Im Voraus bezahlte Ware unterliegt keinem Eigentumsvorbehalt.
  2. Im Übrigen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.

9.2 Gegenüber einem Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt:

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und / oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10 Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – erheben, speichern und im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen verarbeiten. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.

11 Sonstiges

11.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Beim Kauf von Heizöl besteht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht nicht. Die Lieferung von Heizöl hängt von Schwankungen an Energie- und Rohstoffmärkten ab. Daher ist die Vorschrift gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrages über Heizöl gerichtet sind, sind somit nicht widerrufbar.    

11.2 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.3 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Plettenberg. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

11.4 Erfüllungsort – ist soweit gesetzlich zulässig – unser Sitz.

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